Verkaufsbedingungen

Akzeptanz

Die Bestellung muss alle Angaben enthalten, die für die ordnungsgemäße Lieferung der darin aufgeführten Waren erforderlich sind.

Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, den Preis unseres Angebots anzupassen oder den Betrag in Rechnung zu stellen, der der nach der Bestätigung eingetretenen Kostenerhöhung entspricht.

Die Bestellung steht immer unter dem Vorbehalt unserer Annahme durch Übersendung unserer schriftlichen Bestätigung.

Verpackung

Sofern in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, verstehen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis nach unseren Standardvorgaben.

Die Grenzen des Vertrags

Unser Angebot und unsere Auftragsbestätigung beziehen sich nur auf die darin genannten Waren, Zubehörteile und Leistungen.

Die mit unserem Angebot übermittelten technischen Informationen, Beschreibungs- und Versandangaben, Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben dienen lediglich der Orientierung. Die in unseren Katalogen, Preislisten oder sonstigem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen und Abbildungen dienen nur der allgemeinen Darstellung der darin beschriebenen Produkte und werden in keiner Weise Vertragsbestandteil. Nach Übermittlung der Bestellung und deren Bestätigung können die entsprechenden technischen Unterlagen auf Anfrage geliefert werden.

Überprüfungen und Tests

Unsere Produkte werden in der Produktionsstätte sorgfältig geprüft und Standardtests unterzogen. Sonderprüfungen, die über die üblicherweise von uns im Produktionsbetrieb durchgeführten Standardprüfungen hinausgehen oder im Beisein des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden, werden auf Kosten des Kunden durchgeführt, wenn dies im Auftrag gewünscht und von uns in der Auftragsbestätigung akzeptiert wird.

Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang einer schriftlichen Bestellung und aller für die Fertigung erforderlichen Angaben und technischen Daten bei uns; sie wird in unserer Auftragsbestätigung angegeben und gilt, sofern nicht innerhalb der genannten Frist schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird, 3 Tage nach Eingang unserer Auftragsbestätigung als vom Kunden stillschweigend angenommen. Die Lieferfrist kann sich um einen angemessenen Zeitraum verlängern, wenn die Verzögerung auf das Fehlen von Anweisungen bezüglich der Lieferung oder auf Arbeitskämpfe oder Ereignisse zurückzuführen ist, die von unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt abhängen. Wird die Ware von uns nicht rechtzeitig geliefert, so haften wir in keiner Weise für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Verzögerung ergeben, wobei die Lieferfrist als NICHT wesentlich gilt.

Preise

Die Verkaufspreise sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten und beziehen sich auf die dort ausdrücklich genannten Konditionen. Die angegebenen Preise sind ab Werk vereinbart. Bei Änderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten aufgrund von Anweisungen oder fehlenden Anweisungen des Kunden wird der Vertragspreis entsprechend angepasst. Wir haben das ausschließliche Recht, ohne dass der Kunde Einspruch erheben kann, Lieferungen zu verweigern oder auszusetzen, wenn der Kunde mit einem ihm geschuldeten Betrag, einschließlich vorheriger und anderer Beträge, in Verzug ist oder sich seine Finanz- oder Vermögenslage nach Vertragsabschluss verschlechtert, und erneut, wenn er nicht in der Lage ist, die ihm geschuldeten Beträge zu zahlen, solange seine Schulden nicht vollständig beglichen sind. Für den Fall, dass der Abnehmer auch nur einen Teil der Gesamtvergütung für die Lieferungen nicht zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen bezahlt, wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass der Abnehmer automatisch den Nutzen der Frist für die noch nicht fälligen Beträge verliert und daher seine Schuld - einschließlich der fälligen Schuld - einschließlich des Kapitals, der Zinsen und aller sich daraus ergebenden Kosten (einschließlich der Rechtskosten) sofort vollständig begleichen muss.

Zahlungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die vollständige Zahlung innerhalb der in unserer Auftragsbestätigung genannten Fristen zu erfolgen, und die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Rechnung unser Eigentum.

Lagerhaltung

Liegen uns innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Lieferbereitschaft keine ausreichenden Lieferanweisungen vor, hat der Kunde die Ware abzunehmen oder einzulagern. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware in Ihrem Auftrag bei uns oder an einem anderen geeigneten Ort einzulagern. Kosten für Lagerung, Versicherung und Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

Rückgabe

Reklamationen wegen unvollständiger oder beschädigter gelieferter Waren müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich erfolgen. Rücksendungen werden nicht angenommen, es sei denn, unser Unternehmen hat sie vorher schriftlich genehmigt.

Mängel nach der Lieferung und Produktgarantie

Wir haften für die Ausbesserung der Ware oder deren Ersatz bei Mängeln, die sich innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Anzeige der Lieferbereitschaft zeigen, und zwar nur dann, wenn diese Mängel nach unserer Prüfung auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind, und unter der Voraussetzung, dass die mangelhafte Ware auf Verlangen an uns zurückgesandt wurde. Der Mangel an der Ware ist uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach seiner Entdeckung, schriftlich mitzuteilen, unter Androhung der Verwirkung des betreffenden Rechts, wobei es sich um eine unabdingbare Frist handelt.

Die Reparaturen werden an dem Ort durchgeführt, der uns am geeignetsten erscheint, und zwar durch unsere Serviceabteilung oder durch von uns zu diesem Zweck beauftragte Dritte.

Wir haften nicht für Kosten, die durch den Ausbau oder den Ersatz von Waren entstehen, die uns zur Überprüfung zugesandt wurden, oder für Kosten, die durch den Einbau und die Montage eines von uns gelieferten Ersatzprodukts entstehen.

Von unserer Haftung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße Wartung oder Installation oder auf unsachgemäßen Gebrauch entgegen den Bestimmungen der jedem Produkt beiliegenden Gebrauchs- und Wartungsanleitung oder auf Eingriffe oder Reparaturen an der Ware durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zurückzuführen sind.

Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheiten ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die ordnungsgemäße Erfüllung von Zahlungen.

Unsere Haftung nach diesem Punkt ersetzt die gesetzliche Gewährleistung für die Beschaffenheit und Eignung der Ware.

Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Klausel ist jede Haftung unsererseits für Mängel an den gelieferten Waren, für Schäden oder Verluste, die sich aus solchen Mängeln oder aus damit zusammenhängenden Tätigkeiten ergeben, ausgeschlossen.

Beanstandungen oder Reklamationen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder wegen erkennbarer und offensichtlicher Mängel müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden, unter Androhung der Verwirkung des betreffenden Rechts, da es sich um eine zwingende Frist handelt.

Im Falle von Garantieleistungen gehen die Kosten für Transport, Verpackung, Montage und Wiedermontage sowie die mit den Garantieleistungen verbundenen Reisekosten in vollem Umfang zu Lasten des Kunden. Durch Reparaturen oder Ersatzleistungen im Rahmen der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist verlängert noch ihre Gültigkeit erneuert.

Verantwortung

Jegliche Haftung unsererseits für vertragliche Schäden, Betriebsstillstand, entgangenen Gewinn oder für jeden anderen wirtschaftlichen Schaden im Zusammenhang mit Garantiearbeiten und allgemein für Versagen oder Mängel der gelieferten Produkte ist ausgeschlossen. Für Schäden anderer Art ist die Haftung von C.IM.I. Srl auf den Vertragswert der gelieferten Ware beschränkt.

Der Kunde erklärt daher, dass er für Schäden, die ihm und/oder Dritten nach der Lieferung entstehen, allein haftet, auch wenn diese auf unvorhersehbare Umstände und/oder höhere Gewalt oder andere Ereignisse im Zusammenhang mit den zu liefernden Waren zurückzuführen sind, auch wenn diese unter Eigentumsvorbehalt stehen.

Er verpflichtet sich daher, unser Unternehmen von allen Ansprüchen, Klagen und Forderungen freizustellen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei unserem Unternehmen, auch nach der Auslieferung der Waren an den Kunden.

Kommt der Kunde mit der vollständigen oder auch nur teilweisen Bezahlung der Lieferungen zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen in Verzug, kann unser Unternehmen die gelieferten Produkte (auf Kosten des Kunden) durch einfache schriftliche Aufforderung zurücknehmen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändung, Beschlagnahme und sonstige Zwangsvollstreckung) ist unser Unternehmen unverzüglich zu unterrichten.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Datenschutzbestimmungen

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 196/2003 ermächtigt der Kunde unser Unternehmen zur Verwendung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten und erklärt, dass er über die Zwecke und Modalitäten der Verarbeitung und den fakultativen Charakter ihrer Überlassung informiert ist. Der Kunde erklärt außerdem, dass er gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 196/2003 darüber informiert wurde, dass er Inhaber der vom genannten Gesetz vorgesehenen Rechte ist und über die Modalitäten ihrer Ausübung informiert wurde.

Der Kunde willigt ein und ermächtigt unser Unternehmen, seine personenbezogenen Daten zu statistischen, kommerziellen, Marketing-, Kreditschutz-, Kreditverwaltungs- und Zuteilungszwecken an unsere Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen weiterzugeben, indem er sie zu Kreditschutzzwecken und stets im Rahmen dieses Vertrages abfragt, verarbeitet und übermittelt.

Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem italienischen Recht und ist nach dessen Maßgabe auszulegen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den durch die vorliegenden allgemeinen Bedingungen geregelten Lieferbeziehungen ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen, ist ausschließlich das Gericht von Turin (Italien) zuständig, unter ausdrücklichem und übereinstimmendem Ausschluss jedes anderen möglicherweise konkurrierenden und/oder alternativen Gerichts.

Die vorstehenden Bedingungen sind nach den geltenden europäischen Richtlinien als gültig und anerkannt zu betrachten. Andere Regelungen anderer Nicht-EU-Länder finden keine Anwendung.